Die Neufassung der Friedhofsbenutzungssatzung der Stadt Bad Liebenstein wurde am 16. Dezember 2025 im Stadtrat beschlossen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie finden die gezeichnete Satzung untenstehend als PDF. Dauerhaft ist sie in der Rubrik Ortsrecht abrufbar.
Bekanntmachungshinweis: Die Zulassung der sofortigen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurde mit Datum vom 18. Februar 2026 durch die Kommunalaufsicht des Wartburgkreises erteilt. Die Satzung wurde am 27. Februar 2026 ausgefertigt und bekannt gemacht. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Stadt Bad Liebenstein vom 15. September 2014 inkl. der 4. Änderung vom 1. März 2024 außer Kraft.