Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates vom 26. März

von Stefanie Kießling / Stadtverwaltung

Tisch mit Tablet, auf dem eine Tagesordnung angedeutet ist, Notizblock und Person, die Stift in der Hand hält

Nachfolgende Beschlüsse wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26. März 2026 gefasst und werden hier bekanntgemacht.

Beschluss BA-2026-004

Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung genehmigt die Niederschrift der Ausschusssitzung vom 15. Januar 2026
Abstimmungsergebnis: 2 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

Beschluss BA-2026-005

Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung genehmigt die Niederschrift der Ausschusssitzung vom 30. Oktober 2025.
Abstimmungsergebnis: 3 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Beschluss BA-2026-006

Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat die Auflösung des Umlegungsausschusses für die Stadt Bad Liebenstein auf der Grundlage des § 8 Thüringer Umlegungsausschussverordnung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 4 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss BA-2026-007

Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) in deren derzeit geltender Fassung) zu beschließen, die Übertragung der Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen (§§ 80 – 84 BauGB) für das gesamte Stadtgebiet Bad Liebenstein auf das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Referat 27 (Bodenordnung) mit Sitz Schloßberg 1 in 99867 Gotha.
Von der Übertragung bleibt die Rechtsstellung der Stadt als Verfahrensbeteiligte unberührt.
Die Übertragung gilt mit folgenden Einschränkungen:

  • die vereinfachte Umlegung darf nur in Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden;
  • das Verfahren darf nur durchgeführt werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die Beteiligten geregelt ist,
  • Entscheidungen über das weitere Vorgehen bei Nichtabhilfe von Widersprüchen und das Einlegen von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen werden nur im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen,
  • diese Übertragung der Befugnis kann durch Beschluss des Stadtrates aufgehoben werden

Abstimmungsergebnis: 4 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss SR-2026-001

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der Stadtratssitzung vom 28. August 2025.

Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen

Beschluss SR-2026-002

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der Stadtratssitzung vom 2. Oktober 2025.

Abstimmungsergebnis: 17 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Beschluss SR-2026-003

Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der Mitteilung über die Bildung der einer Ausschussgemeinschaft (FDP + SPD) folgende Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses:

Ausschussgemeinschaft FDP + SPD (1 Sitz)
Ausschussmitglied: Ender, Stephanie
1. Stellvertreter: Weise, Frank
2. Stellvertreter: —

Abstimmungsergebnis: 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss SR-2026-004

Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage der Mitteilung der Ausschussgemeinschaft FDP + SPD folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung:

Ausschussgemeinschaft FDP + SPD (1 Sitz)
Ausschussmitglied: Weise, Frank
1. Stellvertreter: Ender, Stephanie
2. Stellvertreter: —

Abstimmungsergebnis: 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss SR-2026-005

Der Stadtrat beschließt die Auflösung des Umlegungsausschusses für die Stadt Bad Liebenstein auf der Grundlage des § 8 Thüringer Umlegungsausschussverordnung.

Abstimmungsergebnis: 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss SR-2026-006

Der Stadtrat beschließt, auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) in deren derzeit geltender Fassung) zu beschließen, die Übertragung der Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen (§§ 80 – 84 BauGB) für das gesamte Stadtgebiet Bad Liebenstein auf das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Referat 27 (Bodenordnung) mit Sitz Schloßberg 1 in 99867 Gotha.

Von der Übertragung bleibt die Rechtsstellung der Stadt als Verfahrensbeteiligte unberührt.

Die Übertragung gilt mit folgenden Einschränkungen:

  • die vereinfachte Umlegung darf nur in Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden;
  • das Verfahren darf nur durchgeführt werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die Beteiligten geregelt ist,
  • Entscheidungen über das weitere Vorgehen bei Nichtabhilfe von Widersprüchen und das Einlegen von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen werden nur im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen,
  • diese Übertragung der Befugnis kann durch Beschluss des Stadtrates aufgehoben werden.

Abstimmungsergebnis: 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss SR-2026-007

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags in der Stadt Bad Liebenstein in der Fassung des beigefügten Entwurfs.

Abstimmungsergebnis: 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss SR-2026-008

Der Stadtrat beschließt

  1. Die Stadt Bad Liebenstein beteiligt sich als Gesellschafter an der Thüringer Wald Tourismus GmbH (TWTG), in die der Regionalverbund Thüringer Wald e. V. (RVTW) im Wege des Formwechsels nach Umwandlungsrecht überführt wird.
  2. Der Stadtrat stimmt dem Gesellschaftsvertrag (GesellV), der Gesellschaftervereinbarung (Gesellvbg) und der Finanzordnung in der als Anlage beigefügten Fassung zu. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, redaktionellen oder behördlich veranlassten Änderungen zuzustimmen, sofern Zweck, Struktur, Haftungsbegrenzung und Finanzierungslogik unberührt bleiben.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Beteiligung und zum Formwechsel erforderlichen Erklärungen abzugeben/entgegenzunehmen, die notarielle Abwicklung sowie Register- und Rechtsaufsichtsverfahren zu veranlassen und die Vertragswerke zu unterzeichnen.
  4. Die Stadt übernimmt einen Geschäftsanteil am Stammkapital der TWTG in Höhe von 500 €.

Abstimmungsergebnis: 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss SR-2026-009

Der Stadtrat beschließt, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/23 ‚Sondergebiet Einzelhandel Barchfelder Straße‘ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis: 17 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Beschluss SR-2026-010

Der Stadtrat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/2026 ‚Mühlweg – 9. Änderung‘ für die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke 1590/13, 2373/7, 2382/3, 2383/4, 2383/5, 2384/6, 2408/5, 2408/6, 2408/7 in der Gemarkung Schweina.

Abstimmungsergebnis: 18 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen