Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Bauausschusses vom 12. März

von Stefanie Kießling / Stadtverwaltung

Tisch mit Tablet, auf dem eine Tagesordnung angedeutet ist, Notizblock und Person, die Stift in der Hand hält

Nachfolgende Beschlüsse wurden in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung am 12. März 2026 gefasst und werden hier bekanntgemacht.

Beschluss BA-2026-004

Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung genehmigt die Niederschrift der Ausschusssitzung vom 15. Januar 2026
Abstimmungsergebnis: 2 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen

Beschluss BA-2026-005

Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung genehmigt die Niederschrift der Ausschusssitzung vom 30. Oktober 2025.
Abstimmungsergebnis: 3 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

Beschluss BA-2026-006

Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat die Auflösung des Umlegungsausschusses für die Stadt Bad Liebenstein auf der Grundlage des § 8 Thüringer Umlegungsausschussverordnung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: 4 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen

Beschluss BA-2026-007

Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat auf der Grundlage des § 80 Abs. 5 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) in deren derzeit geltender Fassung) zu beschließen, die Übertragung der Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen (§§ 80 – 84 BauGB) für das gesamte Stadtgebiet Bad Liebenstein auf das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Referat 27 (Bodenordnung) mit Sitz Schloßberg 1 in 99867 Gotha.
Von der Übertragung bleibt die Rechtsstellung der Stadt als Verfahrensbeteiligte unberührt.
Die Übertragung gilt mit folgenden Einschränkungen:

  • die vereinfachte Umlegung darf nur in Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden;
  • das Verfahren darf nur durchgeführt werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die Beteiligten geregelt ist,
  • Entscheidungen über das weitere Vorgehen bei Nichtabhilfe von Widersprüchen und das Einlegen von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen werden nur im Einvernehmen mit der Gemeinde getroffen,
  • diese Übertragung der Befugnis kann durch Beschluss des Stadtrates aufgehoben werden

Abstimmungsergebnis: 4 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen