Das Landratsamt des Wartburgkreises hat am 15. April eine Allgemeinverfügung zum Wildtiermonitoring erlassen. Die verpflichtet bis zum 31. März 2027 allle Jagdausübungsberechtigten erlegtes und tot aufgefundenes Raubwild (Fuchs, Waschbär, Marderhund, Dachs) zur Untersuchung auf Mycobacterium bovis einzusenden.