Ortsrecht

Damit das Zusammenleben in unserer Gemeinde funktioniert, sind klare Regeln erforderlich. Sie definieren Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls und bilden die Grundlage für deren Durchsetzung. Darum regelt die Stadt Bad Liebenstein ihre eigenen Angelegenheiten durch gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen. Die Summe all dieser Vorschriften bezeichnet man als „Ortsrecht“. Zahlreiche dieser öffentlichen Regelungen betreffen Sie als Bürger direkt. Darum finden Sie hier die Ortsrechtsammlung der Stadt Bad Liebenstein, alphabetisch geordnet – von der Friedhofsbenutzung über die Hundesteuer bis hin zur Straßenreinigung. In einigen Bereichen stellen wir Ihnen zusätzlich erklärende Informationen und Verlinkungen zu notwendigen Antragsformularen bereit.